KANZLEI DOHRMANN
Neben Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir Sie auch im
Vergaberecht,
Arbeitsrecht,
Verkehrsrecht,
Gesellschaftsrecht,
Immobilien- und Mietrecht sowie
Erbrecht.

DOHRMANN Rechtsanwälte - Unsere Rechtsgebiete



   

Bau- und Architektenrecht

    Aufgrund der Komplexität eines Bauvorhabens ist eine Beratung in sämtlichen Phasen des Vorhabens notwendig. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, beraten wir bei
sämtlichen rechtlichen Fragen im Rahmen der Bauausführung
der Gestaltung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, die den projektspezifischen Anforderungen gerecht werden und bestehende Risiken minimieren
der Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen
der Abrechnung der Bauleistungen, insbesondere Nachtragsforderungen und Ansprüchen aus Bauzeitverzögerungen
der Abwicklung im Rahmen der Gewährleistungsphase

Uns geht es in erster Linie um schnelle, zielorientierte, wirtschaftliche Lösungen, die ganz auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet sind. Bei einigen Sachverhalten lassen sich jedoch längere Bauprozesse nicht vermeiden, bei denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung beratend und vertretend zur Seite stehen.
Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht sind


Denise Töpfer

Toni Harnisch

Nikola Pietzsch


   

Vergaberecht

    Durch unsere baurechtliche Ausrichtung sind uns die spezifischen Probleme des Vergaberechts bekannt. Wir beraten und vertreten Auftraggeber und potentielle Auftragnehmer in allen vergaberechtlichen Fragestellungen. Insbesondere erstreckt sich unsere Tätigkeit hier auf:

Beantwortung vergaberechtlicher Fragestellungen auf Bieterseite
Prüfung der Vergaberechtskonformität
Beratung im Verhalten gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
Rüge von Vergaberechtsverstößen
Vertretung in Vergabenachprüfungsinstanzen
Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche
Ansprechpartner im Vergaberecht sind


Denise Töpfer

Toni Harnisch


   

Arbeitsrecht

    Als Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht immer neuen Entwicklungen durch stetige Gesetzesänderungen und Rechtsprechung unterworfen, die regelmäßig eine aktuelle und fundierte rechtliche Beratung erforderlich machen. Hier übernehmen wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
Prüfung von Befristungs- und Kündigungssachverhalten
Vertretung in Kündigungsschutzklagen
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (Entgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Zeugnis und vieles mehr)
Prüfung und Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen
Unterstützung bei Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates (u.a. Information, Anhörung, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan etc.)
Prüfung und Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassung


Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind


Denise Töpfer

Manuela Hanke


   

Immobilienrecht

    Ein äußerst weitläufiges Rechtsgebiet ist das Immobilienrecht. Dazu gehören neben dem Immobilienkaufvertragsrecht auch das Makler- und Bauträgerrecht, Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht. Bei den sich daraus ergebenden vielfältigen Fragestellungen unterstützen wir Sie insbesondere bei der

Beratung zur rechtlichen Absicherung bei Immobilienkauf/-verkauf
Beratung zur rechtlichen Absicherung bei Maklerverträgen
Erstellung von allen Vertragsarten zum Immobilienerwerb: Kauf, Schenkung, Tausch
Verhandlung von Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Schadensersatzansprüchen
Beratung mängelbedingte Rückabwicklung von Kaufverträgen
Beratung zu Grundstücksbelastungen / Grundstücksnutzungsregelungen
Prüfung/Vertragsgestaltung bei Grunddienstbarkeiten (u.a. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht)
Beratung und Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht sowie im gewerblichen und privaten Miet- und Pachtrecht


Ansprechpartner im Immobilienrecht ist


Nikola Pietzsch


   

Gesellschaftsrecht

    Vom Existenzgründer bis zur Personengesellschaft beraten wir Sie gern. Dabei wird das für Sie möglicherweise bestehende Risiko von Haftung oder finanziellen Verlusten berücksichtigt, um gemeinsam Regelungen zu erzielen, welche wirtschaftlich die optimalste Lösung für Ihr Unternehmen beinhaltet. Bei der Gründung Ihrer neuen Gesellschaft oder der Umstrukturierung Ihres bestehenden Unternehmens sowie bei der Auseinandersetzung von Teilhaberschaften einzelner Gesellschafter stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns an für die

Beratung bei Gründung, Umstrukturierung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzungen und Liquidation von Gesellschaften
Beratung und Unterstützung bei Ankauf oder Verkauf
Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen (GmbH, OHG, KG, GbR (z.B. Familienpool))
Wahrnehmung und Durchsetzung von Gesellschafterrechten
Vertragsgestaltungen (Geschäftsführer-, Kooperationsverträge etc.)
Beratung und Unterstützung bei Unternehmensnachfolgeregelungen
Erbrechtliche Beratung sowie Gestaltung/Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht ist


Nikola Pietzsch


   

Erbrecht

    Kompetente Beratung finden Sie bei uns auch auf dem Gebiet des Erbrechts, welches insbesondere die Regelungen umfasst, die den Umgang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seinen Erben betreffen.
Fragen bestehen häufig bei der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, im Rahmen von Erbengemeinschaften oder zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Bereits zu Lebzeiten können Sie kluge Vorsorge treffen durch Verfügungen von Todes wegen (Testament, Berliner Testament, Erbvertrag)
Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ansprechpartner im Erbrecht sind


Nikola Pietzsch

Manuela Hanke


   

Verkehrsrecht

    Im Straßenverkehr gibt es auch erhebliche juristische Gefahren. Wir vertreten Sie z. B:

bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen gegen Schädiger, Kfz-Halter und Versicherungen
in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
bei der Klärung von Ansprüchen mit Versicherungen
Ansprechpartner im Verkehrsrecht sind


Denise Töpfer

Manuela Hanke


   

Sportrecht

    Schwerpunkte des Sportrechts sind die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen zwischen Agenturen, Sportverbänden und Sportlern. Auch die Durchsetzung von Spieler-, Sportler- und Vermittlungshonoraren bedürfen immer häufiger nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Beachtung strategischer Aspekte.

Ein besonderer Vorteil ist daher die vorhandene persönliche Erfahrung der Juristen im Bereich des Leistungssports. Zudem beraten wir Sie bei der rechtlichen Absicherung von Sportveranstaltungen. Dabei soll das mögliche Risiko auch im Hinblick auf die eventuell drohende strafrechtliche Problematik für Veranstalter und des für sie tätigen Personals (wie z. B. Trainer, Übungsleiter u. ä.) bei der Ausübung der (arbeits-) vertraglichen Vereinbarungen im Vorhinein abgewogen werden. Insbesondere beraten wir Sie in den Bereichen

Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts
Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen zwischen Agenturen, Sportverbänden und Sportlern
Vereins- und Verbandsrecht
Recht des Sponsorings
Durchsetzung von Spieler- und Vermittlungshonoraren
Ansprechpartner im Sportrecht ist


Nikola Pietzsch

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